Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz, u.a. zur Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, zugestimmt. Seit dem 01.01.2026 gilt somit auf den Verkauf von Speisen im Haus der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%.
Bislang wurden 19% Umsatzsteuer für Getränke sowohl „im Haus“ als auch „außer Haus“ veranschlagt, ebenso für Speisen „im Haus“. Lediglich bei Speisen „außer Haus“ (z.B. Essens-Lieferservice, Essen ToGo oder Partyservice) galt die Regelung von 7%. Ab 01.01.2026 gelten diese 7% ebenfalls für den Verkauf von Speisen „im Haus“ (d.h. der Gast verzehrt seine Speisen vor Ort).
Sie als Gastronom oder Caterer haben mit ROP11 das ideale Werkzeug zur Kalkulation Ihres Speise- und Getränke-Angebots in der Hand. Die Umstellung der Steuerkennzeichen in den Verkaufsartikeln von „in Haus“ (19%) auf „außer Haus“ (7%) erfolgt automatisiert. So können Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Kunden, optimierte Wareneinsätze und einen runden Produktionsablauf!
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