Gefordert und entschieden: Mehrwertsteuer-Senkung auf Speisen

Vom Bundesrat beschlossenGefordert und entschieden: Mehrwertsteuer-Senkung auf Speisen

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz, u.a. zur Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, zugestimmt. Seit dem 01.01.2026 gilt somit auf den Verkauf von Speisen im Haus der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%.

7% MwSt. auf Speisen im Haus

Bislang wurden 19% Umsatzsteuer für Getränke sowohl „im Haus“ als auch „außer Haus“ veranschlagt, ebenso für Speisen „im Haus“. Lediglich bei Speisen „außer Haus“ (z.B. Essens-Lieferservice, Essen ToGo oder Partyservice) galt die Regelung von 7%. Ab 01.01.2026 gelten diese 7% ebenfalls für den Verkauf von Speisen „im Haus“ (d.h. der Gast verzehrt seine Speisen vor Ort).

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Weiterführende Informationen & Quellen

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